Frauenrechtskonvention CEDAW

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Die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women/ CEDAW) wurde am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und trat am 3. September 1981 in Kraft.

Hauptziel der Konvention ist die Beseitigung der Diskriminierung von Frauen in sämtlichen Lebensbereichen (beispielsweise Ehe und Familie, Arbeits- und Sozialbereich, Bildung und Ausbildung, Gesundheit, politisches und öffentliches Leben).

Die Konvention stellt die wichtigste internationale rechtliche Grundlage zur Durchsetzung von Frauenrechten dar und wird auch als "Magna Charta der Frauenrechte" bezeichnet.

Bisher haben 185 Staaten weltweit die Frauenrechtskonvention ratifiziert. Die Vertragsstaaten verpflichten sich mit der Ratifizierung der Konvention zur Umsetzung der in der Konvention festgelegten Rechte von Frauen und der regelmäßigen Berichterstattung darüber an den CEDAW-Ausschuss.

 

Die UN Frauenenrechtskonvention als Download

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