Beschwerden an den CEDAW-Ausschuss
Im Jahr 2005 haben die Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie und der Verein Frauenrechtsschutz zwei Individualbeschwerden nach dem Zusatzprotokoll an den CEDAW-Ausschuss übermittelt. Es ging in beiden Fällen um die Ermordung einer Frau durch ihren Ehemann. Die Beschwerdeführerinnen waren der Ansicht, dass der Staat Österreich es verabsäumt hatte, das Leben der beiden Frauen mit "angemessener Sorgfaltspflicht" zu schützen.
Mitteilungen des CEDAW-Ausschusses:
Mitteilung Nr. 5/2005: Yildirim v. Austria

